Rechtsprechung
AG Hannover, 16.11.2006 - 905 IK 181/02 - 7 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 175 InsO; § 295 InsO
Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige eines Wohnsitzwechsels gegenüber dem Treuhänder; Pflicht des Verbrauchers in der Insolvenz zur Mitteilung der Änderungen des Wohnsitzes, der Beschäftigungsdienststelle oder des Verdienstes; Verspätete Anzeige wegen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige eines Wohnsitzwechsels gegenüber dem Treuhänder; Pflicht des Verbrauchers in der Insolvenz zur Mitteilung der Änderungen des Wohnsitzes, der Beschäftigungsdienststelle oder des Verdienstes; Verspätete Anzeige wegen ...
- zvi-online.de
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unterlassener schriftlicher Anzeige eines Wohnungswechsels bei Telefonnachricht für Treuhänder und ordnungsgemäßer Ummeldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI (Beilage) 2007, 35
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.06.2010 - IX ZB 153/09
Obliegenheiten des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensperiode: Pflicht zur …
Mit der Mitteilungspflicht soll sichergestellt werden, dass der Schuldner für Gericht und Treuhänder jederzeit erreichbar ist (vgl. AG Hannover ZInsO 2007, 48, 49).